Zwischen 1. und 31. Jänner werden Feuerwehrkommandant und 1. Stellvertreter neu gewählt. Bei Betriebsfeuerwehren wird entweder gewählt oder die Geschäftsführung bestimmt das Kommando.
Wer darf wählen?
Aktive Mitglieder, Mitglieder der Reserve und die Mitglieder der Feuerwehrjugend ab 15 Jahren
Die Wahl erfolgt persönlich & geheim.
Wer darf kandidieren?
Aktive Mitglieder ab 18, mit mindestens 3 Jahren Dienstzeit und die erforderliche Ausbildung (bei Erstwahl innerhalb von 2 Jahren nachholbar)
Ablauf der Wahl:
Der Bürgermeister beruft die Mitglieder zur Wahlversammlung ein. Gewählt wird der Kommandant und sein Stellvertreter.
Gewählt ist, wer mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhält, bei Gleichstand: Stichwahl und dann Losentscheid ![]()
Angelobung & Funktionsdauer:
Nach Annahme der Wahl erfolgt die Angelobung durch den Bürgermeister. Die neu Gewählten übernehmen sofort – für die nächsten 5 Jahre. Als erste „Amtshandlung“ bestellt der Kommandant den Leiter des Verwaltungsdienstes.
Bezirk Amstetten
Hier sind rund 7.500 Mitglieder wahlberechtigt.
In den Feuerwehren passiert nichts „einfach so“ – es passiert, weil Menschen Verantwortung übernehmen. ![]()
Menschen, die nachts aufstehen, wenn andere schlafen. Die hinfahren, wenn andere weglaufen. Die gemeinsam anpacken, weil Kameradschaft mehr bedeutet als ein Wort.
2026 ist für die Feuerwehren ein besonderes Jahr: Sie wählen jene, die führen, stärken und unterstützen – im Einsatz und weit darüber hinaus. Es ist ein Moment, der zeigt, wie viel Herz, Vertrauen und Zusammenhalt in den Feuerwehren steckt.